Kiel (ots) –
32-jähriger war wegen wiederholten “Schwarzfahrens” verurteilt worden.
Heute Vormittag, 06.08.2014, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Lübecker Hauptbahnhof einen 32 Jahre alten deutschen Staatsbürger. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Er war wegen wiederholten “Erschleichens von Leistungen” zweimal verurteilt worden, hatte die “offenen Rechnungen” aber nicht beglichen. Letztlich war er dann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben worden und hatte nun die Alternativen, zwischen 34 Tagen hinter “schwedischen Gardinen” oder dem sofortigen Begleichen der offenen Rechnungen zu wählen. In der Dienststelle der Bundespolizei bezahlte der 32-jährige die erforderlichen 1040,- Euro und die Beamten veranlassten die Löschung der Ausschreibung.
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Quelle: www.polizeipresse.de