(CIS-intern) – Die Hells Angels Kiel bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies eine Klage des Vereins gegen eine Verbotsverfügung des Innenministeriums vom 31. Januar 2012 zurück. Innenminister Andreas Breitner äußerte sich zufrieden über das Urteil. “Die Entscheidung bestätigt unseren konsequenten Kurs im Kampf gegen Rockerkriminalität”, sagte Breitner am Mittwoch (26. Februar) in Kiel. Er erinnerte daran, dass auch die Vereinsverbote für die Hells Angels Flensburg und die Bandidos Neumünster vom 29. April 2010 rechtskräftig seien.
Im Kampf gegen die Rockerkriminalität sind Vereinsverbote nach Ansicht des Ministers ein wichtiger und notwendiger Baustein einer umfassenden Strategie. Mit einem Vereinsverbot im Rücken könne die Polizei sofort einschreiten, wenn auch nur ansatzweise gegen das Verbot verstoßen werden sollte. Schleswig-Holstein habe auf diesem Gebiet bundesweit Maßstäbe gesetzt.
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Breitner warnte jedoch vor zu großen Erwartungen. “Die organisatorische Basis ist zerstört, aber die Personen sind weiter vorhanden”, sagte der Minister. Daher würden Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen mit aller Kraft fortzusetzen. Der Ermittlungsdruck müsse weiter hoch gehalten werden. “Die erfolgreiche Null-Toleranz-Strategie bleibt die Richtschnur polizeilichen Handelns”, sagte Breitner.
PM: Thomas Giebeler | Innenministerium