POL-KI: 211020.1 Kiel: Betrunkener E-Scooter-Fahrer stürzt während der Fahrt

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Kiel (ots) –

Heute Nacht gegen 00:30 Uhr befuhr ein 22-jähriger Mann mit seinem E-Scooter den Radweg der Hamburger Chaussee in Richtung Innenstadt. Auf Höhe der Johann-Meyer-Straße stürzt er nach ersten Ermittlungen ohne Fremdeinwirkung und prallt gegen ein dort stehendes Verkehrszeichen.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann seinen E-Scooter mit 2,42 Promille unter Alkoholeinfluss geführt hat. Der Mann wurde leicht verletzt und in ein Kieler Krankenhaus gebracht. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.

Den 22-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Da er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW und Motorräder ist, droht ihm darüber hinaus der Entzug dieser Fahrerlaubnisse.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für die dieselben Alkoholgrenzwerte gelten, wie für das Führen von anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos. Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot (für alle Kraftfahrzeuge!) geahndet wird.

Ab 1,1 Promille begeht der alkoholisierte Fahrende eine Straftat, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (ebenfalls für alle Kraftfahrzeuge!) droht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, liegt dieser Grenzwert bereits bei 0,3 Promille. Neben Strafverfahren und Führerscheinverlust kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.

Das Führen von E-Scootern ist bereits ab dem 14. Lebensjahr und grundsätzlich ohne besondere Fahrerlaubnis zulässig. Eine Trunkenheitsfahrt auf E-Scootern kann aber auch bei Minderjährigen dazu führen, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, wenn man beispielsweise in der Fahrschule Fahrunterricht nimmt, auch in der Zukunft ablehnt.

Björn Gustke

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