Datum der Veranstaltung / Uhrzeit
09.01.2022
19:00 - 20:30 Uhr
Veranstaltungsort
St. Nikolai Kirche
Kategorie
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Kiel. Sie ist ein Shooting-Star der Cellisten-Szene: Anastasia Kobekina, 1994 im russischen Jekaterin-
burg geboren, strahlt als Interpretin vollkommene Frische aus. Ihr Spiel gilt als ebenso elegant wie ener-
giegeladen. Als Solistin wirkte sie bereits mit Gidon Kremers Kremerata Baltica, mit den Moskauer
Virtuosen, der Kammerphilharmonie Bremen und unter Gergiev mit dem Mariinsky Theater Orchester
St. Petersburg zusammen. Beim Schleswig-Holstein Musik Festival begeisterte sie im Sommer als Schu-
bert-Solistin mit dem Ensemble Reflektor in der Elbphilharmonie (übertragen vom Kultursender Arte).
Bei den Musikfreunden Kiel war sie bereits 2018 im Rahmen des Tonali-Projekts ein sprühender Gast.
Nun zelebriert sie Robert Schumanns herrlich intimes Cellokonzert.
Das Kieler Kammerorchester unter Dirigent Imre Sallay hat neben einer Mozart-Ouvertüre noch eine
spannende Rarität im Programm zu bieten: die zweite Symphonie des frühromantischen Geigenvirtuo-
sen, Dirigenten und Komponisten Louis Spohr.
Foto: Julia Altukhova
Daten:
Mozart-Konzert mit dem Kieler Kammerorchester:
So, 9. Januar 2022, um 19.00 Uhr, Nikolaikirche Kiel (Alter Markt)
Wolfgang Amadeus Mozart
Ouvertüre zur Oper Mitridate, re di ponto KV 87
Robert Schumann
Konzert für Violoncello und Orchester a-Moll op. 129
Louis Spohr
Symphonie Nr. 2 d-Moll op. 49
Solistin: Anastasia Kobekina, Violoncello
Kieler Kammerorchester
Imre Sallay, Dirigent
An die
Kultur-Redaktion
– Veranstaltungskalender –
Preise:
12 Euro bis 26 Euro für Musikfreunde-Mitglieder (erm. 11 Euro bis 24 Euro)
14 Euro bis 29 Euro für Nichtmitglieder (erm. 13 Euro bis 27,50 Euro)
Last-minute-Ticket für geimpfte oder genesene Schüler*innen und Studierende: 15 Min. vor Konzertbe-
ginn für 5,00 Euro
Bei dieser Veranstaltung gilt wegen voller Bestuhlung die 2G-Regel: Nachweispflicht mit Personalausweis über einen doppel-
ten Impfstatus (die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder eine Genesenen-Bescheinigung (Landesverordnung:
Als genesen gilt man mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als sechs Mo-
nate ist). Es herrscht während der Veranstaltung Maskenpflicht!