POL-KI: 210920.2 Kiel: Kradfahrer flüchtet vor Polizeikontrolle

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Kiel (ots) –

In der Nacht von Freitag auf Samstag missachtete ein Motorradfahrer die Anhaltezeichen einer Streife des Kieler Polizeibezirksreviers. Er flüchtete mit hoher Geschwindigkeit, ehe es mehreren eingesetzten Streifenwagenbesatzungen gelang, den Fahrer zu stoppen. Er war alkoholisiert und fuhr das Krad ohne gültige Zulassung sowie mit falschem Kennzeichen.

Samstagmorgen um 00:59 Uhr fiel zwei Polizeibeamten des Polizeibezirksreviers ein Mann auf, der mit seinem Krad auf dem Kieler Ostring stadtauswärts fuhr. In Höhe der Helmholtzstraße entschlossen die beiden Beamten sich, den Fahrer der Suzuki einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Als die Beamten dem Motorrad Anhaltezeichen gaben, beschleunigte der Fahrer stark und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Er fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit über den Ostring und missachtete dabei u.a. das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage. Schließlich gelang es Kräften der Polizeistation Schönkirchen gemeinsam mit den Beamten des Polizeibezirksreviers, den Kradfahrer auf seiner Flucht, die über Mönkeberg und Heikendorf verlief, im Heikendorfer Weg in Schrevenborn zu stoppen und festzunehmen. Es handelt sich um einen 40-jährigen Kieler.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der polizeibekannte Motorradfahrer seine Suzuki mit 1,27 Promille geführt hat. Sein Krad war nicht angemeldet und wurde ohne Haftpflichtversicherung mit einem verloren gemeldeten Kennzeichen geführt. Der Fahrer ist zudem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse. Es besteht darüber hinaus der Verdacht, dass der 40-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er führte eine geringe Menge Betäubungsmittel bei sich.

Das Motorrad wurde beschlagnahmt. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Björn Gustke

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