Kiel (ots) – Am Samstagvormittag um 10:15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte im
Rahmen der Fahndung nach einem Dieb eine männliche Person, bei welcher während
der Personendurchsuchung sowohl eine scharfe Schusswaffe als auch eine nicht
geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden wurden. Die Beamten des 4. Polizeireviers überprüften den 26-jährigen Mann während der
Fahndungsmaßnahmen nach einem Diebstahl in der Straße Am Germaniahafen. Dabei
stellten die Polizeibeamten fest, dass er aufgrund eines Haftbefehls über ca.
1300 Euro wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war. Bei seiner
Durchsuchung stellten die Beamten eine Schusswaffe sowie insgesamt ca. 1,3
Kilogramm verschiedene Betäubungsmittel fest, darunter 800 Gramm Amphetamine.
Bei der Schusswaffe handelte es sich um einen funktionsfähigen
Schießkugelschreiber. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Mann muss sich
wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz
verantworten. Ein Richter verkündete noch am Samstag den Haftbefehl, woraufhin
der junge Mann in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Julia Bunge Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
OTS: Polizeidirektion Kiel Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
Rahmen der Fahndung nach einem Dieb eine männliche Person, bei welcher während
der Personendurchsuchung sowohl eine scharfe Schusswaffe als auch eine nicht
geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden wurden. Die Beamten des 4. Polizeireviers überprüften den 26-jährigen Mann während der
Fahndungsmaßnahmen nach einem Diebstahl in der Straße Am Germaniahafen. Dabei
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1300 Euro wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war. Bei seiner
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Kilogramm verschiedene Betäubungsmittel fest, darunter 800 Gramm Amphetamine.
Bei der Schusswaffe handelte es sich um einen funktionsfähigen
Schießkugelschreiber. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Mann muss sich
wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz
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Quelle: www.polizeipresse.de