Kiel (ots) – Diese Frage möchten wir mit dieser Pressemeldung nicht beantworten, denn wie wir als Polizei dazu stehen, ist ja klar – sonst würden wir es nicht machen. Wichtiger wäre es, dass diejenigen sie beantworten, die genervt ihrem Unmut uns gegenüber oder in den sozialen Netzwerken Luft machen.
Gestern, am 2. November, führten wir zwischen 14:30 und 22:10 Uhr eine Großkontrolle mit 45 Einsatzkräften der Kieler Polizei und des Zolls durch. Federführend war das 4. Polizeirevier. Dort wurde auch in unmittelbarer Nähe zu dem Revier auf einem Parkplatz die Kontrollstelle eingerichtet.
Das Ergebnis der 463 Kontrollen ist erschreckend und beantwortet die anfangs gestellte Frage fast von selbst:
– 55 Kontrollberichte (Mängelmeldungen) – 12 x § 21 OWiG – 6 Anzeigen nach § 24a StVG (Fahrten unter Drogeneinfluss) – 7 Anzeigen Fahren ohne Fahrerlaubnis – 5 Anzeigen Urkundenfälschung – 4 Anzeigen Waffengesetz – 2 Anzeige Betäubungsmittelgesetz – 1 Anzeige Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (“Gammelfleisch”) – 3 Anzeigen Kraftfahrzeugsteuergesetz – 1 Anzeige Pflichtversicherungsgesetz – 1 x Vollstreckung Haftbefehl – 1 Bericht Aufenthaltsermittlung
Mit anderen Worten: gestern Nachmittag fuhren in der Kieler Innenstadt Menschen ohne Fahrerlaubnis, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, mit nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, ohne Versicherungsschutz und mit verbotenen Waffen umher.
Diese Kontrollen führten zu Verkehrsbehinderungen, weil es zu Staus kam. Das ist ärgerlich. Dennoch sind wir der Meinung, dass wir solche Verstöße, die Menschenleben gefährden können, nicht ignorieren dürfen.
Wir bitten dafür um Verständnis und sogar um Unterstützung, da diese Arbeit wirklich wichtig ist.
Oliver Pohl
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