Kiel (ots) – (Folge-Meldung zu ots 160826.1) Im Zusammenhang mit einem Brand in einem Hausflur wird der polizeiliche Hinweis, die Hauseingangstüren zu verschließen um einen wichtigen Hinweis ergänzt:
Um die Flucht- und Rettungswege frei zu halten, muss im Falle eines Verschließens der Haustür ein so genanntes Panikschloss vorhanden sein. Andernfalls sollte auf ein Verschließen verzichtet werden.
Wir bitten diesen Hinweis mit aufzunehmen.
Oliver Pohl
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