(Werbung) – Die Lohnbuchhaltung ist kein Hexenwerk und für alle Freunde von Zahlen ein angenehme berufliche Sparte. Lohnbuchhalter werden immer gesucht und benötigt. Die Lohnbuchführung bzw. ebenso Lohnbuchhaltung genannt, beschäftigt sich mit den Gehalts- und Lohnabrechnungen eines Betriebes.
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Die Aufgabengebiete bzw. das Betätigungsfeld
Es werden nicht nur die Abrechnungen der Gehälter und Löhne bei der Lohnbuchhaltung erstellt, sondern die Lohnkontenführung sowie die Mitarbeiterdatenpflege gehört ebenso zum umfangreichen Aufgabengebiet. Dabei ist es wichtig, dass die notwendigen Meldungen an die öffentlichen Stellen und Krankenkassen über Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge stets pünktlich erfolgen. Bei einer professionellen Buchhaltung wird mit entsprechender Digitalisierung gearbeitet und ein Automatismus entsteht. Trotzdem kann dieser nur so gut funktionieren, wie das Personal diesen pflegt und gleichzeitig überwacht sowie kontrolliert.
Die Lohnbuchhaltung ist die Pflicht des Arbeitgebers
Gesetzlich ist jeder Arbeitgeber mit Personal zur ordnungsmäßigen Buchhaltung der Löhne und Gehälter verpflichtet. Jeden Monat wird eine Entgeltabrechnung für die beschäftigten Mitarbeiter erstellt.
Grundsätzlich müssen folgende Aufgabengebiete sorgfältig und ordnungsgemäß erledigt werden:
• Führung von Jahreslohnkonten
• Personalstammdatenpflege
• Abrechnung von Arbeitnehmerbezügen
• Erledigung der Finanzbuchhaltung
• Lohnbuchhaltung
Die Personalstammdaten
Die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung tragen Verantwortung und sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Daten verpflichtet. Bei den Stammdaten werden neben dem Vor- und Familienname die Geburtsdaten mit der Adresse eingepflegt. Weitere personenbezogenen Daten erfolgen wie die Lohnsteuerabzugsbescheinigung und das entsprechende Besteuerungsmerkmal.
In eher kleinen Betrieben erledigt die Buchhaltung zusätzlich oftmals noch die Bearbeitung der Arbeitsverträge.
Welche Kenntnisse muss ein Lohnbuchhalter besitzen?
Für die professionelle Lohnbuchhaltung bedarf es umfassender Kenntnisse in den Bereichen von Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Dabei wird vorausgesetzt, dass sämtliche neuen gesetzlichen Regelungen automatisch angeeignet werden.
Die Betriebsprüfung der Lohnbuchhaltung bzw. Lohnabrechnung
Kommt es zu einer Betriebsprüfung, dann werden alle steuerlich relevanten Sachverhalte auf Richtigkeit geprüft. Da diese Überprüfung stark in die Rechte des Bürgers eingreifen, unterliegen diesen strengen Voraussetzungen und Vorschriften. Umso größer ein Unternehmen ist, umso eher kann es zu einer Betriebsprüfung kommen.
Dabei interessieren vor allem die Prüfung sowie die Richtigkeit der Werbungskosten. Diese beinhalten bspw. Reisekosten oder geldwerte Vorteile sowie Sachbezüge. Geschenke an das Personal werden unter die Lupe genommen sowie die richtige Handhabung von den Firmenwagen. Einer Prüfung unterliegen ebenso Betriebs- sowie Weihnachtsfeiern.