In der Kieler Bergstraße darf nicht mehr rumgeballert werden – Waffenverbotszone

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(CIS-intern) – So, das habt ihr nun davon, ständig diese Duelle vor den Salons in der Bergstraße. Aus und vorbei. Jetzt gilt in der Kieler Bergstraße ein striktes Waffenverbot. Auch den gestrigen Tatort von Til Schweiger dürft ihr zumindestens in der Kieler Bergstrasse nicht mehr nachspielen. Und nicht nur Panzer sind verboten, auch u.a. Schraubendreher, Hämmer und andere metallene oder scharfkantige Werkzeuge, Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger. Aber wir wir finden, eine gute Idee. Eigentlich wollen ja alle Spaß haben und nicht mit eingeschlagendem Kopf wieder nach Hause gehen.

Aus dem Innenministerium gibt es „grünes Licht“ für mehr Sicherheit in Kiel. Innenminister Andreas Breitner hat die Verordnung der Landeshauptstadt für die Einrichtung einer Waffenverbotszone genehmigt. Danach ist im Bereich der Bergstraße von diesem Freitag an das Führen von Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr verboten.

Foto: siepmannH / pixelio.de

Verstöße gegen die Verordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden. Die Polizei erhält erweiterte Befugnisse: Sie kann in der Waffenverbotszone Personen ohne konkreten Verdacht nach Waffen durchsuchen. Neben Schusswaffen sowie Hieb- und Stichwaffen dürfen auch alle anderen Messer, Schraubendreher, Hämmer und andere metallene oder scharfkantige Werkzeuge, Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen und Reizstoffe nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gelten beispielsweise private Sicherheitsdienste, für Handwerker, Gastronomen und Anwohner. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Waffen und waffenähnliche Gegenstände mitführen.

Seit Februar haben Kommunen in Schleswig-Holstein im Kampf gegen Gewalt in der Öffentlichkeit ein neues rechtliches Mittel. Kreise und kreisfreie Städte können Waffenverbotszonen einrichten, wenn es an dem jeweiligen Ort wiederholt zu bewaffneten Straftaten oder zu Raubdelikten, Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikten, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben gekommen ist und auch künftig mit solchen Straftaten zu rechnen ist.

„Kein vernünftiger Mensch kann dagegen etwas haben, wenn Städte in bestimmten Bezirken aufgrund konkreter Tatsachen Waffen und waffenähnliche Gegenstände verbieten“, sagte Breitner. Waffen in privater Hand haben nach Überzeugung des Ministers auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen grundsätzlich nichts zu suchen. Nur unbelehrbare Waffennarren würden das kritisieren. Deren Argumente seien in keiner Weise überzeugend. Nach einer Erhebung der Stadt Kiel wurden im Bereich der Bergstraße allein im letzten Quartal 2012 bei nahezu der Hälfte aller schweren Körperverletzungen gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger, Axtstiele oder Latten benutzt.

Thomas Giebeler Innenministerium

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