Kiel (ots) – Gegen 32-jährige Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor.
Donnerstagabend, 15.08.2013, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof eine Frau, die einen leicht desorientierten Eindruck machte. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen die 32-jährige Kielerin ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Sie war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Zahlung von 900,- Euro verurteilt worden, hatte aber nicht gezahlt und war deshalb zur Festnahme ausgeschrieben worden. Sie wurde mit in die Dienststelle am Hauptbahnhof genommen und der Haftbefehl wurde angefordert. Da die Frau nicht zahlen konnte, wurden Angehörige kontaktiert, die zunächst jedoch nicht bereit waren, die Geldstrafe zu zahlen. Im Verlaufe der weiteren polizeilichen Maßnahmen mit Unterstützung einer Kollegin der Landespolizei wurde die 32-jährige aufsässig, beschimpfte die Beamten und leistete erheblichen Widerstand. Sie steckte sich ein Päckchen, dass sie am Körper versteckt hatte, in den Mund und schluckte es runter. Die Bundespolizisten forderten einen RTW an, damit die Frau in einer Klinik einem Arzt vorgestellt werden kann. Auch auf dem Weg zum RTW sowie in der Klinik versuchte die 32-jährige die Beamten anzuspucken, nach ihnen zu treten und zu schlagen.
Am nächsten Vormittag erklärte sich eine Angehörige dazu bereit, die 900 Euro zu bezahlen und die Bundespolizei veranlasste die Löschung der Ausschreibung. Als die Ärzte ihre Zustimmung gaben, konnte die 32-jährige das Krankenhaus verlassen – die nächste Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung hat sie sich allerdings durch ihr Verhalten eingehandelt.
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Quelle: www.polizeipresse.de