POL-KI: 220322.1 Molfsee / Kreis Plön: Erneute Warnung vor Anrufen falscher Polizeibeamter

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kielszene
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Kreis Plön / Molfsee (ots) –

Aktuell häufen sich im Kreis Plön sowie in Molfsee Anrufe von falschen Polizeibeamten. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche.

Die Angerufenen teilten der richtigen Polizei mit, dass zunächst ein vermeintlicher Polizeibeamter vor Einbrechern in Wohnortnähe gewarnt habe. In vielen Fällen beendeten die Angerufenen bereits zu diesem Zeitpunkt das Gespräch. In anderen Fällen fragte der falsche Polizeibeamte nach Geld und Wertgegenständen.

Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand reagierten alle Angerufenen richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.

– In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur
Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit
strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten
über den Vorfall sprechen würde.

– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110.

– Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.

– Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.

– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.

– Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Matthias Arends

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

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