POL-KI: 220215.1 Kiel: E-Rollerfahrt endet mit einer Blutprobenentnahme

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Kiel (ots) –

Sonntagnachmittag kontrollierten zwei Polizisten des 2. Polizeireviers Kiel einen 20-jährigen E-Roller-Fahrer auf dem Bahnhofsvorplatz am Kieler Hauptbahnbahnhof. Sie fanden bei ihm etwa 28 Gramm mutmaßliches Cannabis auf. Zudem gab es begründete Hinweise, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stand und in diesem Zustand den E-Roller geführt haben könnte. Die Polizei Kiel hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und warnt eindringlich vor der Nutzung der E-Roller unter Drogeneinfluss.

Am 13.02.2022, gegen 16:20 Uhr, kontrollierten zwei Beamte des 2. Polizeireviers Kiel den 20-Jährigen, der mit einem E-Roller auf dem Bahnhofsvorplatz fuhr. Hierbei fanden sie in seiner Kleidung etwa 28 Gramm mutmaßliches Cannabis auf.

Ein später auf der Dienststelle durchgeführter Drogenschnelltest, dem der 20-jährige Kieler zuvor zugestimmt hatte, erhärtete den Verdacht der Beamten, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln den E-Roller geführt haben könnte.

Vorbehaltlich des noch ausstehenden Ergebnisses, der von einem Arzt entnommenen Blutprobe, muss sich der 20-Jährige nicht nur wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, sondern auch wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel in einem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.

Die Polizei Kiel weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass das Führen eines E-Rollers unter dem Einfluss berauschender Mittel, insbesondere auch unter Alkoholeinfluss, den gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen “herkömmlicher” Kraftfahrzeuge entspricht. So drohen durch das berauschte Fahren nicht nur erhebliche Geldbußen oder -strafen, sondern auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Magnus Gille

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