Kiel (ots) –
-Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der
Polizeidirektion Kiel – Nach dem vorläufigen Ergebnis der rechtsmedizinischen
Untersuchungen ist der Mann, der am Samstagabend bewusstlos in der
Kaistraße aufgefunden worden war, an den Folgen einer Hirnblutung
gestorben. Die Hirnblutung soll nicht durch eine Vorerkrankung
hervorgerufen worden sein. Die Verletzung dürfte daher im Zusammenhang mit einer Rangelei
stehen, in die der Getötete kurz vor seinem Zusammenbruch verwickelt
war. Daher hat die Staatsanwaltschaft Kiel gegen den 30-Jährigen, der
dem Getöteten einen Schlag versetzt haben soll, ein
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge
eingeleitet. Neben einer Rekonstruktion des Ablaufs der Rangelei werden sich
die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Kiel
auch darauf konzentrieren, in wie weit die Beteiligten unter dem
Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gestanden haben und ob
ein Vorverhalten des Getöteten Einfluss auf die Tat hatte. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Polizeidirektion Kiel – Nach dem vorläufigen Ergebnis der rechtsmedizinischen
Untersuchungen ist der Mann, der am Samstagabend bewusstlos in der
Kaistraße aufgefunden worden war, an den Folgen einer Hirnblutung
gestorben. Die Hirnblutung soll nicht durch eine Vorerkrankung
hervorgerufen worden sein. Die Verletzung dürfte daher im Zusammenhang mit einer Rangelei
stehen, in die der Getötete kurz vor seinem Zusammenbruch verwickelt
war. Daher hat die Staatsanwaltschaft Kiel gegen den 30-Jährigen, der
dem Getöteten einen Schlag versetzt haben soll, ein
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge
eingeleitet. Neben einer Rekonstruktion des Ablaufs der Rangelei werden sich
die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Kiel
auch darauf konzentrieren, in wie weit die Beteiligten unter dem
Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gestanden haben und ob
ein Vorverhalten des Getöteten Einfluss auf die Tat hatte. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an:
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Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de
Quelle: www.polizeipresse.de