POL-KI: 180820.1 Kiel / Kreis Plön: Einschulung in der Landeshauptstadt Kiel und im Kreis Plön.

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Kiel / Kreis Plön (ots) – In dieser Woche beginnt für hunderte Erstklässler in Kiel und im Kreis Plön mit der Einschulung der “Ernst des Lebens”. Aus diesem Anlass gibt die Polizeidirektion Kiel einige Hinweise und Verhaltenstipps.

Es sind viele neue Eindrücke, die auf die Kinder einströmen. Das macht es ihnen nicht leicht, sich auf den Verkehr zu konzentrieren. Erstklässler sind häufig Neulinge im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht abschätzen und Gefahren sicher erkennen und richtig beurteilen. Dies betrifft nicht nur Erstklässler, sondern auch ältere Grundschüler. Gefährdend kommt hinzu, dass Kinder aufgrund ihrer Körpergröße schnell übersehen werden können.

Umso mehr liegt es in der Verantwortung der erwachsenen Verkehrsteilnehmer, diese Gefahren immer im Hinterkopf zu haben und sich besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.

– Reduzieren Sie insbesondere im Bereich von Kindergärten, Schulen und Wohngebieten ihre Geschwindigkeit, auch wenn Sie keine Kinder erkennen können. Bleiben Sie stets bremsbereit.

– Wer “nur eben mal schnell” sein Kind am Fahrbahnrand aussteigen lassen will und dabei im Halteverbot steht, schafft ein Sichthindernis für Kinder. Beachten Sie Park- und Halteverbote.

– Insbesondere zwischen abgestellten Fahrzeugen können Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten. Fahren Sie hier betont langsam.

– Üben Sie mit ihren eigenen Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

– Seien Sie durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt vor den Schulen in Kiel und im Kreis Plön präsent sein. Hierbei wollen die Beamten durch Präsenz und Aufklärung die Autofahrer zu einer gemäßigten und rücksichtsvollen Fahrweise veranlassen. Kinder und ihre Begleitpersonen sollen Hilfe beim Überqueren der Straße erhalten. Weiterhin werden Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.

Neben diesem präventiven Ansatz wird die Polizei gegen verbotswidriges Halten und Parken im Bereich von Schulen und Schulwegen einschreiten und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erheben und, falls erforderlich, Fahrzeuge abschleppen. Auch Geschwindigkeitsmessungen werden durchgeführt.

Oliver Pohl

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14 Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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