Kiel (ots) –
Die Kieler Mordkommission wird in den kommenden Tagen mehrere hundert Personen bitten, eine Speichelprobe abzugeben. Das Amtsgericht Kiel erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einen Beschluss zu diesem Reihen-DNA-Test. Die Ermittler sehen die Abgabe der Speichelproben als weiteren wichtigen Ermittlungsansatz, um das Tötungsdelikt aufzuklären.
Konkrete Angaben, um welchen Personenkreis es sich bei den Angeschriebenen handelt, werden zum jetzigen Zeitpunkt aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht. Es wird nach derzeitigem Planungsstand vorerst keinen gemeinsamen, öffentlichkeitswirksamen Termin der Abgabe der Speichelproben geben.
Linde Perrey wurde am 18. Juni 2016 tot in ihrer Wohnung in der Dehnckestraße 1b aufgefunden. Umfangreiche Ermittlungen der Kieler Mordkommission erbrachten bislang keine Hinweise auf den oder die Täter. Zuletzt wurde der Fall am 01. März 2017 öffentlichkeitswirksam in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY” dargestellt. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte seinerzeit eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, ausgelobt.
Nach jetzigem Ermittlungsstand ist die Frau zuletzt am 13. Juni 2016 lebend gesehen worden. Die 72-Jährige schwerhörige, nahezu taube Frau war stets auf ihren Rollator angewiesen und tätigte hiermit ihre täglichen Besorgungen in umliegenden Supermärkten.
Matthias Arends
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