(CIS-intern) – In einer Krisensitzung am Dienstagmorgen (10.3.2020) hat das Schleswig-Holsteinische Kabinett zusammen mit Gesundheitsminister Heiner Garg beschlossen, Großveranstaltungen mit über 1000 Besuchern ab sofort zu untersagen. Diese Regelung soll derzeit bis zum 10. April gültig sein. Ausgeschlossen davon sind Arbeitsstätten, Schulen und der Nahverkehr. Veranstalter, die sich nicht daran halten, können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Auch Sportveranstaltungen, z.B. Fussball, gehören zu diesen Veranstaltungen und müssen abgesagt oder ohne Publikum durchgeführt werden.
Ferner sollen Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten 14 Tage lang keine Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Hochschulen betreten.
Damit soll versucht werden, die Ausbreitung des Corona-Viruses weiter einzudämmen.
Weitere Infos hier beim Gesundheitsministerium
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