POL-KI: 220902.1 Kiel / Kreis Plön / Kreis Segeberg: Durchsuchungen nach Verdacht auf den Besitz von Kinderpornographie

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Kiel / Kreis Plön / Kreis Segeberg (ots) –

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel

Im Laufe des gestrigen Morgens vollstreckte die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Kommissariat 11 – Ermittlungsgruppe Kinderpornographie – mit Unterstützung von Kräften der Polizeidirektionen Kiel und Segeberg durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsbeschlüsse in den Bereichen der Landeshauptstadt Kiel und den Kreisen Plön und Segeberg. Hintergrund des Einsatzes sind einzelne Verfahren aus dem Deliktsbereich Kinderpornographie, bei denen keine Verbindung zueinander erkennbar ist.

Am 01.09.2022, in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr, suchten Beamtinnen und Beamte der Kieler Kriminalpolizei, EG “Kipo”, und der Polizeidirektionen Kiel und Segeberg 26 Wohnungen und Häuser in den Bereichen der Landeshauptstadt Kiel, im unmittelbaren Umland sowie in Kaltenkirchen und Norderstedt auf. Sie setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitens kinderpornographischer Schriften bei den 15 – 78 Jahre alten Tatverdächtigen um.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Im Rahmen der Datenträgerauswertungen wird auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material möglicherweise weiterverbreitet wurde.

Der Datenträgerspürhund “Joker” kam erneut erfolgreich zum Einsatz.

Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten in einem Fall eine geringe Menge Betäubungsmittel fest und stellten diese sicher. In zwei Fällen stellten die Einsatzkräfte zudem Verstöße nach dem Waffengesetz fest und leiteten jeweils ein entsprechendes Strafverfahren ein.

Aufgrund fehlender Haftgründe, wurden im Vorfeld keine Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Kiel beantragt. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen.

Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen.

Es gibt bislang keine Erkenntnisse, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.

Die aus derzeit zwölf Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende Ermittlungsgruppe “Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornographischer Schriften haben sich landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstärkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert. 2021 wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz / Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fälle bekannt. 394 bzw. 292 hiervon konnte die Polizei aufklären.

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

Axel Bieler, Staatsanwaltschaft Kiel

Björn Gustke, Polizeidirektion Kiel

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2013
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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