Kiel / Kreis Plön / Kreis Segeberg (ots) –
Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führten am heutigen Vormittag 27 Durchsuchungen in den Kreisen Segeberg und Plön durch. Hintergrund des Einsatzes sind Verfahren wegen des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornographie.
Die Ermittlerinnen und Ermittler der “Ermittlungsgruppe Kipo” setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Beschlüsse ab 06:00 Uhr mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der Polizeidirektionen Kiel und Bad Segeberg durch.
Zuvor gerieten die 17 – 61 Jahre alten Tatverdächtigen nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material in den Fokus der Polizei. Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen. Aufgrund fehlender Haftgründe, wurden im Vorfeld keine Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft beantragt. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen.
Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Im Rahmen der Datenträgerauswertungen wird auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material möglicherweise weiterverbreitet wurde.
Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.
Erstmals unterstützte bei einem solchen Einsatz ein sogenannter Datenträgerspürhund die Kolleginnen und Kollegen, mit dessen Hilfe an einer Anschrift ein weiterer Datenträger aufgefunden werden konnte.
Zusätzlich stießen die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen im Raum Mönkeberg bei einem 52-Jährigen auf eine Indoor-Plantage. Hier stellten die Beamtinnen und Beamten insgesamt fünf Kilogramm Marihuana und weiteres Beweismaterial sicher.
Die spezialisierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werten nun die sichergestellten Datenträger aus. Die Auswertung wird aufgrund der Datenmengen eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass noch nicht gesagt werden kann, wann die Auswertungen abgeschlossen sein werden.
Die aus derzeit zwölf Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende “Ermittlungsgruppe Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.
Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornographischer Schriften haben sich landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstärkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert.
2021 wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz / Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fälle bekannt. 394 bzw. 292 hiervon konnte die Polizei aufklären. Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Axel Bieler, Staatsanwaltschaft Kiel Nina Otto, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
2021 wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz / Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fälle bekannt. 394 bzw. 292 hiervon konnte die Polizei aufklären. Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Axel Bieler, Staatsanwaltschaft Kiel Nina Otto, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
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