POL-KI: 220308.2 Kiel: Fehlender Versicherungsschutz zieht Ermittlungen nach sich

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Kiel (ots) –

Seit Beginn des neuen Versicherungsjahres 2022 für KFZ mit Versicherungskennzeichen bzw. -plaketten am 01.03.2022 stellte die Polizei Kiel vermehrt insbesondere E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fest. Alleine gestern kontrollierten Streifenwagenbesatzungen des 1., 2. und 4. Polizeireviers Kiel insgesamt vier E-Scooter-Fahrer, die ihre Fahrzeuge nicht versichert hatten. Ein Beschuldigter führt sein Gefährt im Kieler Sophienblatt zudem mutmaßlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Polizei hat entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

In den späten Montagabendstunden, gegen 23.15 Uhr, hielt eine Funkstreifenbesatzung des 1. Polizeireviers Kiel einen 26 Jahre alten Mann an, der mit seinem E-Scooter im Kieler Sophienblatt fuhr. Die an seinem Fahrzeug angebrachte Versicherungsplakette wies lediglich den Versicherungsschutz für das vergangene Jahr nach. Ein aktueller Versicherungsschutz bestand nicht.

Für die Beamtin und den Beamten erhärtete sich zudem der Verdacht, dass der Mann den E-Scooter unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt haben könnten. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

Zwei Beamte des 2. Polizeireviers stoppten gegen 15:30 Uhr gleich zwei E-Scooter-Fahrer in der Kaistraße, die ebenfalls ohne gültige Versicherungsplakette ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führten. Auch hier besteht der Verdacht, dass kein gültiger Versicherungsschutz vorlag.

Rund eine Stunde später verständigten Mitarbeitende des kommunalen Ordnungsdienstes der Landeshauptstadt Kiel die Regionalleistelle Mitte aus dem Sport- und Begegnungspark in Gaarden. Die eingesetzte Funkstreifenbesatzung des 4. Polizeireviers Kiel leitete auch hier ein Strafverfahren gegen einen 19-Jährigen ein, der seinen E-Scooter ohne bestehenden Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte.

Die Polizei untersagte allen Fahrern die Weiterfahrt. Sie müssen sich alle in Strafverfahren wegen des jeweiligen Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Wer demnach ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gebraucht oder diesen gestattet (z. B. als Fahrzeughalterin bzw. -halter), obwohl kein gültiger Versicherungsschutz besteht, kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Das Versicherungsjahr für KFZ mit Versicherungskennzeichen beginnt alljährlich am 1. März. Auch für die bessere Erkennbarkeit sind die Kennzeichen farblich für jedes Jahr in der Reihenfolge schwarz, blau, grün festgelegt. Für das Jahr 2022 ist die Kennzeichenfarbe grün.

Magnus Gille

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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