POL-KI: 210802.3: Kiel / Kreis Plön: Einschulung in der Landeshauptstadt Kiel und im Kreis Plön

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Kiel / Kreis Plön (ots) – In dieser Woche beginnt für hunderte Erstklässler in Kiel und im Kreis Plön mit der Einschulung der oft beschworene “Ernst des Lebens”. Aus diesem Anlass gibt die Polizeidirektion Kiel einige Hinweise und Verhaltenstipps.

 

Erstklässler sind häufig Neulinge im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht abschätzen und Gefahren sicher erkennen und richtig beurteilen. Dies betrifft nicht nur Erstklässler, sondern auch ältere Grundschüler. 

Die neuen Eindrücke auf dem Schulweg können das Interesse der Kinder schlagartig auf sich ziehen und alles andere vergessen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass sie dann unerwartet reagieren können und nicht auf den Straßenverkehr mit seinen typischen Gefahren achten. Zudem können Kinder aufgrund ihrer Körpergröße schnell übersehen werden. 

Umso mehr liegt es in der Verantwortung der erwachsenen Verkehrsteilnehmer, diese Gefahren immer im Hinterkopf zu haben und sich besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. 

– Reduzieren Sie insbesondere im Bereich von Kindergärten, Schulen
und Wohngebieten ihre Geschwindigkeit, auch wenn Sie keine
Kinder erkennen können. Bleiben Sie stets bremsbereit. 

– Wer “nur eben mal schnell” sein Kind am Fahrbahnrand aussteigen
lassen will und dabei im Halteverbot steht, schafft ein
Sichthindernis für Kinder. Beachten Sie unbedingt Park- und
Halteverbote. 

– Insbesondere zwischen abgestellten Fahrzeugen können Kinder
plötzlich die Fahrbahn betreten. Fahren Sie hier betont langsam. 

– Üben Sie mit ihren eigenen Kindern das richtige Verhalten im
Straßenverkehr. 

– Seien Sie durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild für andere
Verkehrsteilnehmer. 

Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt vor den Schulen in Kiel und im Kreis Plön präsent sein. Hierbei wollen die Beamten durch Präsenz und Aufklärung die Autofahrer zu einer gemäßigten und rücksichtsvollen Fahrweise veranlassen. Kinder und ihre Begleitpersonen sollen Hilfe beim Überqueren der Straße erhalten. Weiterhin werden Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr vermittelt. 

Neben diesem präventiven Ansatz wird die Polizei gegen verbotswidriges Halten und Parken im Bereich von Schulen und Schulwegen einschreiten und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erheben und, falls erforderlich, Fahrzeuge abschleppen. Auch Geschwindigkeitsmessungen werden durchgeführt. 

Matthias Arends 

Rückfragen bitte an: 

Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 KielTel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

 

Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

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