Preetz (ots) – Da aus der ursprünglichen ots bezüglich der sichergestellten Briefsendungen ein nicht unwichtiger Fakt nicht hervorgeht, hier eine Ergänzung:
Bei den aufgefundenen Briefsendungen handelt es sich um einen Zufallsfund. Der Einsatzanlass, der zur Durchsuchung der Wohnung führte, war ein anderer. Ursprünglich war der Wohnungsmieter verdächtig, eine Straftat gemäß §248c StGB (Entziehung elektrischer Energie) begangen zu haben.
Nach jetzigem Ermittlungsstand dürften die Angestellten des Zustellunternehmens mindestens über mehrere Wochen die Sendungen unterschlagen haben. Über die Motive können derzeit keine Angaben gemacht werden.
Matthias Arends
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