Kiel (ots) – In der Nacht von Freitag auf Samstag um 04.40 Uhr kamen einer
Streifenwagenbesatzung des 2. Polizeireviers auf der Anfahrt zu einem Einsatz in
der Kaistraße zwei auf der Fahrbahn gehende männliche Personen entgegen. Eine
Person zeigte den Beamten zeitgleich mit beiden Händen den Mittelfinger und eine
sogenannte “Kopf-ab-Geste”. Als einer der Beamten die Person auf das gezeigte Verhalten ansprach, reagierte
diese aggressiv, woraufhin der Polizist den Mann aufforderte, ihm zwecks
Personalienfeststellung den Ausweis auszuhändigen. Daraufhin trat die Person dem
48-jährigen Polizeibeamten unvermittelt gegen das Schienbein. Der andere Beamte
versuchte derweil Kontakt zur zweiten Person aufzunehmen, die sich jedoch
schnellen Schrittes entfernte, um sich dem Geschehen zu entziehen. Der 21-jährige Mann, der zuvor den Polizisten trat, wurde in Gewahrsam genommen.
Er beleidigte und bedrohte die Beamten mehrfach und leistete bei der
Ingewahrsamnahme Widerstand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert
von 0,92 Promille. Bei der Durchsuchung der Person fanden die Beamten zudem einen sogenannten
Grinder mit Betäubungsmittelresten auf, woraufhin ein Arzt dem Beschuldigten zur
Feststellung von Drogen im Blut eine Blutprobe entnahm. Der Beschuldigte muss sich nun wegen eines Tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung sowie eines
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Der leicht verletzte Polizeibeamte blieb dienstfähig. Julia Bunge Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
OTS: Polizeidirektion Kiel Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
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der Kaistraße zwei auf der Fahrbahn gehende männliche Personen entgegen. Eine
Person zeigte den Beamten zeitgleich mit beiden Händen den Mittelfinger und eine
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versuchte derweil Kontakt zur zweiten Person aufzunehmen, die sich jedoch
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Er beleidigte und bedrohte die Beamten mehrfach und leistete bei der
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von 0,92 Promille. Bei der Durchsuchung der Person fanden die Beamten zudem einen sogenannten
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Feststellung von Drogen im Blut eine Blutprobe entnahm. Der Beschuldigte muss sich nun wegen eines Tätlichen Angriffs auf
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Quelle: www.polizeipresse.de