Kiel (ots) – Lediglich eine Straftat zu begehen reichte einem 28-Jährigen am
frühen Sonntagmorgen offenbar nicht. Er beging gleich vier. Zunächst setzte er sich betrunken hinter das Steuer eines Toyota, was gemäß §
315c des Strafgesetzbuches geahndet wird. Der Toyota gehörte allerdings nicht
ihm, sondern einer Bekannten. Diese wusste nach jetzigem Ermittlungsstand nicht,
dass der 28-Jährige ihr Fahrzeug unbefugt nutzte, so dass hier der § 248b des
StGB erfüllt ist. Bei seiner Fahrt prallte der Fahrer gegen 06 Uhr in
Elmschenhagen gegen eine Ampel, so dass diese umknickte. Der Mann setzte seine
Fahrt dennoch fort und beging somit eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB. Zu guter
Letzt kommt noch § 21 des Straßenverkehrsgesetzes ins Spiel: Der Mann besitzt
gar keinen Führerschein. Kommissar Zufall kam auch noch zum Einsatz. Am Unfallort an der Einmündung vom
Tröndelweg in den Ellerbeker Weg entdeckten die eingesetzten Beamten des 4.
Reviers das Kennzeichen des Toyota, was infolge des Zusammenstoßes mit der Ampel
abgefallen war. Als sie die Anschrift der verdutzten Halterin aufsuchten,
erschien kurz darauf auch der Fahrer. Zu Fuß. Ein freiwilliger Atemalkoholtest
ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille, woraufhin ein Polizeiarzt eine
angeordnete Blutprobe zur genauen Bestimmung des Wertes entnahm. Der letztlich
in der Straße Wüstenfelde aufgefundene Wagen hat vermutlich einen
wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Matthias Arends Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
OTS: Polizeidirektion Kiel Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
frühen Sonntagmorgen offenbar nicht. Er beging gleich vier. Zunächst setzte er sich betrunken hinter das Steuer eines Toyota, was gemäß §
315c des Strafgesetzbuches geahndet wird. Der Toyota gehörte allerdings nicht
ihm, sondern einer Bekannten. Diese wusste nach jetzigem Ermittlungsstand nicht,
dass der 28-Jährige ihr Fahrzeug unbefugt nutzte, so dass hier der § 248b des
StGB erfüllt ist. Bei seiner Fahrt prallte der Fahrer gegen 06 Uhr in
Elmschenhagen gegen eine Ampel, so dass diese umknickte. Der Mann setzte seine
Fahrt dennoch fort und beging somit eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB. Zu guter
Letzt kommt noch § 21 des Straßenverkehrsgesetzes ins Spiel: Der Mann besitzt
gar keinen Führerschein. Kommissar Zufall kam auch noch zum Einsatz. Am Unfallort an der Einmündung vom
Tröndelweg in den Ellerbeker Weg entdeckten die eingesetzten Beamten des 4.
Reviers das Kennzeichen des Toyota, was infolge des Zusammenstoßes mit der Ampel
abgefallen war. Als sie die Anschrift der verdutzten Halterin aufsuchten,
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Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
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Quelle: www.polizeipresse.de