POL-KI: 190919.3 Kiel: Drohne sorgte für Aufregung

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kielszene
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Kiel (ots) – Donnerstagfrüh kam es gegen 08 Uhr beinahe zu einem
Zwischenfall auf der Kieler Förde. Grund war eine Drohne.

Als ein französisches Marineschiff in die Kieler Förde einlief,
tauchte plötzlich eine Flugdrohne auf, die das Schiff umkreiste. Da
nach kurzer Ermittlungsarbeit feststand, dass es hierfür keine
Erlaubnis gab, leitete die Besatzung bereits Maßnahmen ein. Das
bemerkte der bislang unbekannte Pilot der Drohne offenbar und zog
sich mit seinem Fluggerät in Richtung Laboe zurück.

Die Wasserschutzpolizei Kiel weist eindringlich darauf hin, dass
das Überfliegen der Bundeswasserstraße “Kieler Förde” mit einer
Flugdrohne genehmigungspflichtig ist. Des Weiteren stellt ein
Marineschiff immer auch ein militärisches Sperrgebiet dar, welches in
keinem Fall überflogen und schon gar nicht gefilmt werden darf.

Genehmigungen zum Überfliegen der Kieler Förde erteilen die
Luftfahrtbehörde des Landes SH oder das Wasserschifffahrtsamt in
Lübeck. Um den Kieler Hafen überfliegen zu dürfen ist eine vorherige
Kontaktaufnahme mit dem Hafenamt der Stadt Kiel erforderlich.

Matthias Arends

Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

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