POL-KI: 190806.3 Kiel: Beim nächsten Mal gehe nicht über Los, sondern direkt ins Gefängnis

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kielszene
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Kiel (ots) – Einen überdeutlichen Warnschuss erhielt ein
21-jähriger Straftäter von einem Richter des Amtsgerichts Plön.

Der junge Mann hatte am 22. Juni 2018 im Kieler Isarweg eine
gefüllte Bierflasche aus einer Wohnung im vierten Obergeschoss heraus
auf eine 28-jährige Polizeibeamtin geworfen und sie am Rücken
verletzt. Ihre Schutzweste verhinderte Schlimmeres – ein Kopftreffer
hätte schwerste Folgen haben können. Der Richter stufte diese Tat als
gefährliche Körperverletzung ein. Die Polizei war ursprünglich zu
einem Familienstreit gerufen worden. Dieser endete dann mit
Widerstandshandlungen und körperlichen Auseinandersetzungen.

Der polizeibekannte Flaschenwerfer wurde zu einem Jahr und sechs
Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss nun in einer dreijährigen
Bewährungszeit zeigen, dass er sein Verhalten in Zukunft ändern will.

Neben vier Wochen Warnschussarrest, begleitetem Alkoholentzug,
Überprüfung eines geregelten Tagesablaufs, 15 Arbeitsstunden pro
Woche und regelmäßigen Terminwahrnehmungen bei einem Bewährungshelfer
machte der Richter deutlich, dass er selbst bei kleinsten Verstößen,
wie versäumten Terminen oder Nichterscheinen bei den
Arbeitseinheiten, einen Widerruf der Bewährung anstreben wird.

Oliver Pohl

Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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