Gegen 20:45 Uhr befuhren die Polizeibeamten den Kronshagener Weg in Richtung Innenstadt. In Höhe der Kreuzung Westring / Kronshagener Weg beobachteten sie einen Mann auf einem Fahrrad, der den Radweg des Westrings mit hoher Geschwindigkeit auf der falschen Seite befuhr und in den Kronshagener Weg, ebenfalls auf der falschen Seite, in Richtung Innenstadt einbog.
Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Zurufen durch das geöffnete Fenster, war der Mann auf dem Fahrrad nicht zum Anhalten zu bewegen. Kurzerhand sperrten die Beamten mit ihrem Streifenwagen den Fußweg in der Metzstraße, auf den der Radfahrer zwischenzeitlich ausgewichen war. Völlig überrascht von diesem Fahrmanöver verlor der Flüchtende die Kontrolle über seinen Drahtesel und stürzte ca. 20 Meter vor Erreichen des Streifenwagens.
Hätte er mehr Fahrpraxis auf dem neuen Gefährt gehabt, wäre ihm ein Sturz wohl erspart geblieben. Verletzungen trug der Mann glücklicher Weise nicht davon.
Die Beamten nahmen den 42-jährigen Mann vom Boden auf, legten ihm Handfesseln an und erklärten ihm, dass er vorläufig festgenommen sei. Ohne Umschweife erklärte dieser, dass er das Rad kurz zuvor gestohlen habe.
Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Polizeibeamten entsprechendes Aufbruchwerkzeug, Einweghandschuhe und eine weißliche Substanz, bei der der Verdacht besteht, dass es sich um Drogen handeln könnte.
Ein aufmerksamer Bürger teilte den Beamten zeitgleich mit, dass er beobachtet habe, wie der Flüchtende etwas in ein angrenzendes Gebüsch geworfen hätte. Auch dort wurde man fündig. Kurz vor Ende seiner Flucht hatte sich der Tatverdächtige eines durchtrennten Fahrradschlosses und eines Bolzenschneiders entledigt. Wie sich später herausstellte, gehört dieses Schloss nicht zu dem im Westring entwendeten Fahrrad. Hier laufen die Ermittlungen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Tatverdächtige im Anschluss der Maßnahmen entlassen.
Ihn erwartet eine Anzeige wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und wegen des Verdachts des Drogenbesitzes.
Matthias Felsch
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