POL-KI: 170712.1 Kreis Plön: Öffentliche Sicherheit bei Gefahrenlagen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Kreis Plön unterzeichnen gemeinsame Leitlinie

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Kreis Plön (ots) – 

Die Polizei im Kreis Plön, die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel und der Kreis Plön haben eine gemeinsame Leitlinie für die Zusammenarbeit bei Gefahrenlagen im Bereich der öffentlichen Sicherheit unterzeichnet. Damit wurde die bereits erfolgreich praktizierte, vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit schriftlich festgehalten und konkretisiert. Ziel ist es, sich in besonderen Krisensituationen unmittelbar und ohne Verzug auszutauschen sowie die erforderlichen Maßnahmen miteinander abzustimmen. “Eine solche Zusammenarbeit ist Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön und dient damit der Sicherheit eines jeden Bürgers”, erklärte Stephanie Ladwig. Der Landrätin war es trotz der bereits erfolgreich funktionierenden Zusammenarbeit ein Anliegen, diese in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten. 

Besonderes Augenmerk wurde auf Gefahrenlagen im Zusammenhang mit psychisch auffälligen oder psychisch kranken Menschen gelegt. Beispielgebend war die Kieler Leitlinie vom 12.10.2016. Nach deren Unterzeichnung begannen Ende 2016 auf Initiative der Polizei die gemeinsamen Gespräche von Polizei, Kreis und Staatsanwaltschaft. Die Plöner Leitlinie wurde in der Detailtiefe bewusst kurz gehalten. Dafür beschreibt die Plöner Leitlinie auch weitere Gefahrenlagen, die für die Sicherheit der Bürger im Kreis Plön von Bedeutung sind. Dies sind beispielsweise der Umweltschutz, Gefahrenlagen im Zusammenhang mit Schusswaffen und Munition, Tierseuchenbekämpfung, Jugendschutz oder das Versammlungsrecht. “Bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung unterschiedliche Zuständigkeiten und dennoch ein gemeinsames Ziel. Für die Sicherheit der Bürger ist es wichtig, dass wir an einem Strang ziehen. Das ist im Kreis Plön der Fall”, sind der Leitende Kriminaldirektor Thomas Bauchrowitz, die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß und Landrätin Ladwig überzeugt. 

Konkret sind in der Plöner Leitlinie unverzügliche, anlass- und einzelfallbezogene Informationsaustausche beschrieben. Zwei Mal jährlich finden Arbeitsbesprechungen aller verantwortlichen Ämter der Kreisverwaltung und der Polizei verbindlich statt. Auch eine jährliche Arbeitsbesprechung der Kreisverwaltung mit der Staatsanwaltschaft ist festgeschrieben. Solche Austausche finden bereits seit langem regelmäßig statt. Nun versichern sich die beteiligten Behörden schriftlich ihre hohe Kooperationsbereitschaft. Zudem sind regelmäßige Evaluationen vereinbart. Damit werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung ihrem Anspruch und Auftrag gerecht, eine effiziente Strafverfolgung und Gefahrenabwehr für die Sicherheit der Bürger im Kreis Plön zu gewährleisten. 

Matthias Arends, Polizeidirektion Kiel Axel Bieler, Staatsanwaltschaft Kiel René Hendricks, Kreis Plön 

 

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14 Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de 

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