POL-KI: 170529.4 Schönberg: Zuwendung für verletzten Polizeibeamten – Übergabe am 31. Mai

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Schönberg (ots) – Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds, Herr Landtagspräsident Klaus Schlie, wird am Mittwoch, den 31. Mai um 15.30 Uhr in den Räumen der Polizeizentralstation Schönberg/H, Knüll 13, 24217 Schönberg, für einen Hauptkommissar eine Zuwendung für Kur- und Betreuungsmaßnahmen übergeben.

Der zum Tatzeitpunkt 59-jährige Polizeibeamte und sein Kollege entdeckten im Rahmen einer Streifenfahrt in der Probstei am 6. Oktober 2016 zwei Männer, die sich verdächtig verhielten. Die Beamten stellten deren Personalien fest. Einer der Männer verhielt sich zunächst kooperativ. Plötzlich widersetzte er sich massiv der Maßnahme, so dass eine Festnahme durch die Polizei erfolgen musste.

Beim Anlegen der Handfessel wehrte sich der verdächtige Mann erheblich, riss sich los und trat mit Füßen auf den Schönberger Polizeihauptkommissar ein. Der Beamte zog sich eine Verletzung am linken Fußgelenk und am Bein zu, die von dem später hinzugezogenen Notarzt als Bruch des linken Wadenbeins diagnostiziert wurde.

Der Polizist kam in die zentrale Notaufnahme nach Kiel, wurde stationär aufgenommen und dann operiert. Es folgten mehrere Monate Dienstunfähigkeit. Er ist erst seit März 2017 wieder voll dienstfähig. Der Beamte erhält für sich und seine Lebensgefährtin einen Kur- und Betreuungs-aufenthalt auf der Insel Rügen im Mecklenburg Vorpommern.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 90 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, unterstützt. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 160.000 EUR ausgezahlt. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Klaus Schlie: “Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.”

2016 gab es in Schleswig-Holstein 1.268 Fälle von Widerstandshandlungen und Gewaltdelikte, in denen 441 Beamtinnen und Beamte verletzt wurden. Das bedeutet, durchschnittlich jeden Tag hat es in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben. Die Vorfälle ereigneten sich im überwiegenden Teil bei dem “normalen” Polizeidienst wie Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, aber auch bei Festnahmen und Durchsuchungen.

Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich, er verfügt ausschließlich über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen.

Oliver Pohl

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14 Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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