POL-KI: 141118.1 Kiel: Nicht zum Fahren gekommen

Add to Flipboard Magazine.
kielszene
Rate this post
Kiel (ots) – Nach seiner Einreise mit der Fähre wurde am Freitag ein Mann mit seinem Pkw durch den Zoll und die Polizei kontrolliert. Ein Drogenschnelltest verlief positiv, der mitgeführte Führerschein war gefälscht. Der Pkw wurde durch den Zoll beschlagnahmt, da der Verdacht des Verstoßes gegen steuerrechtliche Bestimmungen besteht. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

Kurz nach 11 Uhr war der 29 Jahre alte Mann aus Norwegen extra mit der Fähre nach Kiel gekommen, da er gerne auf einer deutschen Autobahn das Leistungsvermögen seines Wagens ausprobieren wollte. Doch bereits auf dem Parkplatz des Norwegenkais endete die Fahrt – im Rahmen einer Zollkontrolle kam das Verhalten des Mannes den Beamten auffällig vor.

Als der 29-jährige den Konsum eines so genannten Joints einräumte, verständigten die Zollbeamten die Polizei. Die Polizisten baten den 29-jährigen zum Drogenschnelltest, der ebenfalls auf Betäubungsmittelkonsum hinwies. Dem Norweger wurde eine Blutprobe entnommen. Sofern die Untersuchung eine verbotene Substanz im Blut nachweist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße bis zu 3000 EUR nach sich ziehen kann.

Der vorgelegte Führerschein aus dem US-Staat Illinois erweckte den Argwohn der Polizisten, weshalb diese den Führerschein kurzfristig durch Kollegen zu den Urkundenexperten des Landeskriminalamtes bringen ließen. Nach wenigen Minuten stand fest, dass der Führerschein eine Totalfälschung war. Der angebliche Führerschein wurde beschlagnahmt.

Die Überprüfung des Pkw durch den Zoll ergab Hinweise auf Verstöße gegen steuerrechtliche Bestimmungen, so dass der Wagen durch den Zoll beschlagnahmt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Kiel wurde über den Sachverhalt informiert und durch sie die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung angeordnet.

Nachdem der 29-jährige diese bezahlt hatte, durfte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

Neben dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird sich der 29-jährige auch wegen des Verdachts einer Urkundenfälschung sowie steuerrechtlicher Verstöße seiner Verantwortung in einem Strafverfahren stellen müssen.

Harald Höpcke

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

Nächster Beitrag

POL-KI: 141119.1 Kiel: Überfall mit Schusswaffe auf Gaststätte - Zeugen gesucht

Kiel (ots) – Gegen 05:45 Uhr wurde eine Gaststätte in der Straße Wall überfallen. Der Täter zwang die Kellnerin unter Vorhalt einer Schusswaffe zur Herausgabe ihrer Geldbörse. Anschließend flüchtete er unerkannt. Die Fahndung mit mehreren Streifenwagen verlief erfolglos. Bei dem Täter soll es sich nach Zeugenangaben um einen ca. 30 […]