(CIS-intern) – Nachdem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW auf Seite 52 in 9 Zeilen zur Wohnungspolitik in Schleswig-Holstein nicht viel zu finden war, scheint besonders Innenminister Breitner nun die soziale Gewitterwolke „Wohnungsnot“ endlich zur Kenntnis zu nehmen. Mietpreisbremse und Wohnungsaufsichtsgesetz sollen der Fehlentwicklung auf dem Wohnungsmarkt entgegengesetzt werden. Das ist bitter notwendig.
Die Hälfte der 600.000 Wohnungen in Schleswig-Holstein befinden sich in der Hand von internationalen Finanzinvestoren. Durch die von Ralf Stegner (Innenminister a.D.) vorgenommene Verkürzung der Belegbindung auf 35 Jahre, findet derzeit ein massiver Abschmelzungsprozess von Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein statt. Renditesucht und die Spekulation mit dem sogenannten „Betongold“ lassen die Mieten vielerorts steigen.
Foto: Willi Doerr / pixelio.de
DIE LINKE. Schleswig-Holstein fordert dahingehend alle Kommunalpolitiker auf, bei zukünftigen Wohnungsbauprojekten §11 des BauGB konsequent anzuwenden und einen spezifischen Bau von Sozialwohnungen per Städtebaulichen Vertrag festzuschreiben. Die geplante Mietpreisbremse, so ungenügend sie mit ihren Ausnahmen sein mag, darf nicht nur für einzelne ausgewählte Gebiete in Schleswig-Holstein gelten, sondern muss aufs gesamte Land angewendet werden.
Darüber hinaus fordert DIE LINKE. Schleswig-Holstein einen legalen Rahmen für Hausbesetzungen. Wohnungen und Häuser, die länger als 8 Monate leer stehen und bei denen der Besitzer nicht nachweisen kann, sie in spätestens 3 Monaten wieder in Gebrauch zu nehmen und/oder zu vermieten, sollen straffrei besetzt werden können, bis der Besitzer nachweist, dass wieder eine sachgemäße Nutzung erfolgen soll. Die Menschen sollen so in die Lage versetzt werden, sich gegen die Spekulation mit grundsätzlichen Gütern der Grundversorgung zur Wehr zu setzen. Ausgenommen davon sollen Kommunale Notunterkünfte sein.
PM: DIE LINKE Schleswig-Holstein
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