POL-KI: 210406.3 Kiel: Beschlagnahme eines Pkw nach Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit

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Kiel (ots) – In der Nacht von Freitag auf Samstag beschlagnahmte eine zivile Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers einen VW, dessen 21-jähriger Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit zunächst die B 76 und anschließend die A 215 und die A 210 befahren hatte. Da der Mann keinen Führerschein mitführte, erhielt die Führerscheinstelle Kenntnis von dem Vorfall.

Gegen 00:05 Uhr beobachtete die zivile Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers einen VW, der von einem Tankstellengelände in der Gutenbergstraße auf die B 76 in Richtung Plön fuhr. Auf der Bundesstraße beschleunigte der Sportwagen. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h gelang es den Beamten zunächst nicht, sich dem VW zu nähern.

Die Fahrt des VW führte weiter über die A 215 auf die A 210. Bei der Verfolgung lasen die Beamten zwischenzeitlich eine Geschwindigkeit über 200 km/h auf ihrem Tacho ab. Nachdem der VW die Abfahrt Melsdorf nutzte, gelang es den Beamten das Fahrzeug zu stoppen und den Fahrer zu kontrollieren.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel beschlagnahmten die Zivilkräfte den Pkw. Da der 21-jährige Fahrer keinen Führerschein mitführte, setzten die Beamten die Führerscheinstelle schriftlich über den Vorfall in Kenntnis. Den Mann erwartet eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 315 d StGB.

Matthias Felsch

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