Kiel (ots) – Am Wochenende kam es in zwei Fällen zu Irritationen,
weil sich über der Kieler Woche sogenannte “Drohnen” im Luftraum
befanden. Eine Gefahr für Menschen bestand nicht. Die jeweiligen
Piloten konnten in der Nähe der Aufstiegsgebiete festgestellt werden.
Sie flogen beim Kieler Rathaus sowie über der Kieler Förde bei
Schilksee. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei weist darauf hin, dass ggf. Genehmigungen der
zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegen müssen. Diese Bescheinigungen
sind auch mitzuführen. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist
übrigens verboten. Am Donnerstag wird die Polizei im Bereich der Hörn selber eine
solch unbemanntes Luftfahrzeug einsetzen, um bei einer
Großveranstaltung den Überblick zu behalten. Oliver Pohl Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
weil sich über der Kieler Woche sogenannte “Drohnen” im Luftraum
befanden. Eine Gefahr für Menschen bestand nicht. Die jeweiligen
Piloten konnten in der Nähe der Aufstiegsgebiete festgestellt werden.
Sie flogen beim Kieler Rathaus sowie über der Kieler Förde bei
Schilksee. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei weist darauf hin, dass ggf. Genehmigungen der
zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegen müssen. Diese Bescheinigungen
sind auch mitzuführen. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist
übrigens verboten. Am Donnerstag wird die Polizei im Bereich der Hörn selber eine
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Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de
Quelle: www.polizeipresse.de