Preetz (ots) –
– Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der
Polizeidirektion Kiel – Nach Abschluss erster Untersuchungen durch den psychiatrischen
Sachverständigen haben sich die Anhaltspunkte erhärtet, dass der
Tatverdächtige unter einer so schweren psychischen Erkrankung leidet,
dass er bei der Begehung der Tat aufgrund von Wahnvorstellungen nicht
schuldfähig gewesen sein dürfte. Die vorläufige Einschätzung des
Sachverständigen wird durch weitere Ermittlungsergebnisse gestützt.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat daraufhin am 10.04.2019 bei dem
zuständigen Amtsgericht in Neumünster beantragt, den
Untersuchungshaftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln und
den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus zu überstellen. Die Vielzahl der bereits durch das Kommissariat 1 der
Bezirkskriminalinspektion Kiel durchgeführten Vernehmungen haben
keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Opfer sich in der
Flüchtlingshilfe engagiert hatte. Vielmehr lernte sie den
Tatverdächtigen, der im Juli 2015 nach Deutschland eingereist war und
sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhielt, nach
den bisherigen Ermittlungen im Frühjahr 2018 im privaten Umfeld
kennen. Der Beziehungsstatus zum Zeitpunkt der Tat wird derzeit
ermittelt. Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Polizeidirektion Kiel – Nach Abschluss erster Untersuchungen durch den psychiatrischen
Sachverständigen haben sich die Anhaltspunkte erhärtet, dass der
Tatverdächtige unter einer so schweren psychischen Erkrankung leidet,
dass er bei der Begehung der Tat aufgrund von Wahnvorstellungen nicht
schuldfähig gewesen sein dürfte. Die vorläufige Einschätzung des
Sachverständigen wird durch weitere Ermittlungsergebnisse gestützt.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat daraufhin am 10.04.2019 bei dem
zuständigen Amtsgericht in Neumünster beantragt, den
Untersuchungshaftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln und
den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus zu überstellen. Die Vielzahl der bereits durch das Kommissariat 1 der
Bezirkskriminalinspektion Kiel durchgeführten Vernehmungen haben
keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Opfer sich in der
Flüchtlingshilfe engagiert hatte. Vielmehr lernte sie den
Tatverdächtigen, der im Juli 2015 nach Deutschland eingereist war und
sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhielt, nach
den bisherigen Ermittlungen im Frühjahr 2018 im privaten Umfeld
kennen. Der Beziehungsstatus zum Zeitpunkt der Tat wird derzeit
ermittelt. Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 – 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de
Quelle: www.polizeipresse.de