POL-KI: 180803.2 Kiel: Wasserspaß birgt Lebensgefahr

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Kiel (ots) – Aus aktuellem Anlass wird erneut davor gewarnt, von den Brücken und Fähranlegern des Kieler Hafens ins Wasser zu springen. Dies ist nicht nur verboten, sondern kann auch lebensgefährliche Konsequenzen nach sich ziehen. In den letzen Tagen ist es laut Aussage der Wasserschutzpolizei Kiel vermehrt zu derartigen Vorfällen im Bereich der Anleger der Fördedampfer gekommen. Dabei springen immer wieder Personen ins Wasser, wenn die Fähren gerade an – oder ablegen. In einigen Fällen führte dies sogar dazu, dass die Schiffsführer aufstoppen mussten, um einen Zusammenstoß mit den Schwimmern zu vermeiden. Solche Situationen sind lebensgefährlich – es kann aber in der weiteren Konsequenz auch zu einer Verhängung eines Bußgeldes im Sinne der Hafenbenutzungsordnung oder sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen, wenn dadurch ein sogenannter gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr verursacht wird.

Lisa Morgenthal

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14 Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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