Kiel (ots) – Ein 25-Jähriger kam Samstagnachmittag nicht umhin, einer Streifenwagenbesatzung des 2. Reviers den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen. Auf Nachfrage erklärte er, dass die Beamten es nicht anders verdient hätten. Das hatte eine Personalienüberprüfung zur Folge. Einen handelsüblichen Personalausweis konnte der Deutsche allerdings nicht vorweisen, da er diesen nach eigenen Angaben vernichtet habe, da ihm das Bild nicht mehr gefallen habe. Er konnte letztlich doch noch anhand einer EC-Karte identifiziert werden. Dabei kam heraus, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Nach Verkündigung dieser kam er auf direktem Wege in eine Justizvollzugsanstalt, in der er in den kommenden 32 Tagen über sein Tun nachdenken kann.
Matthias Arends
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