Kiel (ots) – Am Samstag, den 22.10.2016, um 19:35 Uhr war es in der Landeshauptstadt Kiel zu einem Vorfall mit sogenannten Horror-Clowns gekommen. Zwei junge Männer verschreckten in einem Hinterhof im Stadtteil Gaarden eine Anwohnerin. Die Personen konnten noch vor Ort durch Beamte des 4. Polizeirevieres Kiel angetroffen und kontrolliert werden.
Die beiden Heranwachsenden hatten sich kurz zuvor mit Clownsmasken verkleidet auf einem Hinterhof aufgehalten, waren einer Anwohnerin hinterhergelaufen und hatten diese erschreckt. Eigenen Angaben nach hätten die beiden jedoch lediglich einen Freund erschrecken wollen.
Die beiden 19 und 20 Jahre alten Kieler konnten durch die eingesetzten Beamten gestellt werden. Sie wurden auf die Sachlage hingewiesen und eindringlich ermahnt.
Nachahmer werden von Seiten der Polizei ausdrücklich gewarnt. Es handelt sich oftmals eben nicht nur um einen schlichten Streich, sondern sorgt vielmehr für Verunsicherung in der Bevölkerung und schürt zudem Ängste.
Außerdem können im Einzelfall auch Straftatbestände wie Nötigung, Körperverletzung oder Bedrohung erfüllt sein. Losgelöst von der strafrechtlichen Relevanz wäre eine Übernahme der Kosten des polizeilichen Einsatzes durch den Verursacher ebenfalls denkbar.
Im konkreten Fall vom Samstag war es zu keinen strafbaren Handlungen gekommen. Die beiden polizeilich unbekannten Kieler wurden nach erfolgter Demaskierung und Feststellung ihrer Personalien durch die Polizei entlassen.
Finn-Ole Henning
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