IHK Kiel: Jede weitere Dodenhof-Erweiterung wäre unzulässig

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(CIS-intern) – Die IHK zu Kiel hat jetzt auch im formalen Verwaltungsverfahren zu den Erweiterungsplänen des Fachmarktzentrums Dodenhof in Kaltenkirchen gegenüber der Landesregierung Stellung bezogen: Das Vorhaben ist nach der Rechtsauffassung der IHK zu Kiel raumordnerisch nicht vertretbar. Das von der Stadt Kaltenkirchen beantragte Zielabweichungsverfahren wäre damit zwingend abzulehnen und eine Erweiterung unzulässig.

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In ihrer Stellungnahme legt die IHK dar, dass dem Vorhaben an der Autobahn A7 eine Vielzahl von landesplanerischen Regelungen entgegenstehen: Verletzt würden danach das Kongruenzgebot, das Beeinträchtigungsverbot, das siedlungsstrukturelle und städtebauliche Integrationsgebot, sowie die Systematik, dass in Gemeinden mit mehreren Versorgungsbereichen der großflächige Einzelhandel auf das innergemeindliche Zentrensystem ausgerichtet sein muss. Dr. Jörn Biel, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Kiel: „Noch im August 2012 hat die Landesregierung selbst in einer Kleinen Anfrage zugestanden, dass der geplante Erweiterungsschritt gegen diese Ziele der Raumordnung verstößt und damit letztlich gegen die politische Generalidee einer Vitalisierung der Einzelhandelsstrukturen unserer Orts- und Stadtkerne“.

Allein die Vielzahl der landesplanerischen Ziele, die bei einer Umsetzung des aktuellen Erweiterungsschritts von Dodenhof nicht eingehalten würden, führen aus Sicht der IHK dazu, dass die „Grundzüge der Landesplanung“ berührt sind. Darüber hinaus seien bestimmte Verstöße gegen einzelne Ziele der Landesplanung derart gravierend, dass auch sie das raumordnerische Grundgerüst Schleswig-Holsteins negativ berühren. Biel: „Betriebswirtschaftlich und regionalpolitisch kann da noch so viel argumentiert werden: In dem Moment, in dem das Grundgerüst einer Landesplanung beeinträchtigt wird, darf ein Zielabweichungsverfahren nicht positiv beschieden werden!“.

Die Rechtsauffassung der IHK deckt sich im Ergebnis mit ihrer gesamtwirtschaftlichen Folgenabschätzung: Flächen- und Sortimentserweiterungen bei Dodenhof würden den Einzelhandel in seiner Gesamtheit nicht fördern, sondern weiter in den Flächenwettbewerb treiben. Kunden würden aus den Innenstädten gezogen und Arbeitsplätze aus den urbanen Zentren an die Peripherie verlagert. Zugleich wachse der Online-Handel und greife damit mehr und mehr in den Versorgungsauftrag der stationären Einzelhandelsgeschäfte ein. Biel: „Dabei wollen doch alle einen bunten und vielfältigen Einzelhandel in den Ortszentren, kleine Betriebe neben größeren, Filialbetriebe neben Familienunternehmen!“

Die IHK fordert daher mehr Chancen für die innerstädtische Geschäftswelt. Dies muss landesplanerisches Ziel bleiben und davon darf auch nicht für individuelle Betriebsinteressen abgewichen werden. Die Stellungnahme kann online eingesehen werden unter www.ihk-schleswig-holstein.de Dokumentennummer: 3827

PM: IHK Kiel Michael Legband

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