Humanes Abschieben? Ausländer sollen möglichst nicht mehr „hinter Schloss und Riegel“ darauf warten

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abschiebehaft(CIS-intern) – Andreas Breitner will Alternativen für Ausländer schaffen, die abgeschoben werden sollen. So heißt es heute in einer Pressemitteilung: Ausländer sollen möglichst nicht mehr „hinter Schloss und Riegel“ auf ihre Ausreise warten. Die Landesregierung stellte am Dienstag (25. März 2014) Alternativen zur Abschiebungshaft vor. Die einzelnen Maßnahmen zur Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimatländer werden in den nächsten Monaten insbesondere mit den kommunalen Landesverbänden, anderen Bundesländern und Flüchtlingsorganisationen diskutiert. Ende des Jahres will Schleswig-Holstein dann den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes über den Bundesrat auf den parlamentarischen Weg bringen.

Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de

„Für eine generelle Abschaffung der Abschiebungshaft gibt es derzeit keine Mehrheit im Bund“, sagte Innenminister Andreas Breitner. Schleswig-Holstein gehe daher den Weg, die Pflicht zur Ausreise auch ohne Abschiebungshaft wirksam durchzusetzen. Das sei jedoch lediglich ein Zwischenschritt. Denn an dem Ziel, die Abschiebungshaft abzuschaffen, halte man weiter fest. Breitner äußerte sich zuversichtlich, dass die von Schleswig-Holstein entwickelten Ideen als geeignete Alternative zur Inhaftierung auf Akzeptanz und Zustimmung stoßen werden.

Nach Auffassung der Landesregierung kommen folgende Maßnahmen in Betracht, um Abschiebungshaft zu vermeiden und die Haftdauer zu verkürzen:

• Im Vordergrund stehen entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie die Bemühungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise. Aus diesem Grund soll der Ausländer einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung mit dem Ziel der freiwilligen Ausreise bekommen, insbesondere auch dann, wenn er keinen Pass besitzt oder kein Geld hat. Die derzeit geltende Pflicht zur Abschiebung im Falle der Pass- oder Mittellosigkeit entfällt.

• Eine weitere Maßnahme als Alternative zur Haft ist die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution anzuordnen. Aber auch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung kann im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Betroffenen als milderes Mittel in Betracht kommen, wenn ansonsten eine Inhaftierung zwingend wäre. „Elektronische Aufenthaltsüberwachung bedeutet nicht zwangläufig die so genannte Fußfessel“, sagte Breitner. Es gebe auch andere technische Möglichkeiten wie die elektronische Sprachkennung, bei der der Ausreisepflichtige von einem fest installierten Telefon anrufen muss. Denkbar wäre auch die Ortung eins Handys, von dem aus er sich zu melden hat.

• Die zulässige Hafthöchstdauer soll von derzeit 18 auf insgesamt sechs Monate verringert werden. Damit folgt der Gesetzentwurf den Empfehlungen der Europäischen Grundrechtsagentur. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die so genannte kleine Sicherungshaft abzuschaffen. Sie kann zurzeit auch ohne Haftgründe für bis zu zwei Wochen angeordnet werden, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und feststeht, dass die Abschiebung erfolgen kann.

Zusätzlich zu einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes des Bundes beabsichtigt die Landesregierung auch Veränderungen bei der Unterbringung von Ausländern in Schleswig-Holstein:

• Ausreisepflichtige Ausländer ohne Wohnsitz sollen vorrangig in einer neuen Landesunterkunft untergebracht werden, um sie dort gezielt über ihre Situation zu beraten und bei der freiwilligen Ausreise zu unterstützen. Nach Auffassung des Innenministeriums kommen sowohl Rendsburg als auch Neumünster als Standorte in Frage.

• Führt kein Weg an einer Abschiebungshaft vorbei, soll sie in einer neu zu schaffenden, länderübergreifenden Einrichtung vollzogen werden. Schleswig-Holstein steht dazu bereits in Gesprächen mit mehreren Ländern, beispielsweise mit Berlin.

• Sofern diese Einrichtungen Wirklichkeit werden, könnte die Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg voraussichtlich Ende 2016 geschlossen werden.

In der Abschiebungshaft in Rendsburg sitzen derzeit acht Ausländer. Über das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr insgesamt 215 Ausländer in ihre Herkunftsländer abgeschoben, rund 300 Personen reisten freiwillig aus.

Weitere Informationen auf www.innenministerium.schleswig-holstein.de
→ Zuwanderung und Integration → Aktuelles → Alternativen zur Abschiebungshaft

Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler Innenministerium

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