BPOL-KI: Lübeck: Alter schützt vor Torheit nicht – Festnahme durch die Bundespolizei

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Kiel (ots) – 63-jähriger fuhr wiederholt schwarz, weigerte sich aber stur, die Strafe zu zahlen.

Ein 63 Jahre alter Mann aus Ostholstein war wiederholt wegen “Erschleichens von Leistungen” – also schwarzfahrens – angezeigt worden. Er war auch zu einer Geldstrafe verurteilt worden, auch eine Haftstrafe wurde im Falle der Nichtbefolgung angedroht. Da der Mann sich stur stellte, klingelten nun Beamte der Bundespolizei an seiner Haustüre. Der 63-jährige wurde mit einem Vollstreckungshaftbefehl konfrontiert und hatte nun die Wahl. Die Beamten eröffneten ihm zwei Möglichkeiten: 700 Euro Strafe zu bezahlen oder als Ersatz eine Freiheitsstrafe von 70 Tagen hinter “Schwedischen Gardinen” zu verbringen. Der Mann blieb seiner Linie treu, konnte oder wollte nicht zahlen und wurde daraufhin durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstlt eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel Pressesprecher Gerhard Stelke Telefon: 0172/94 85 835 E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente “Bundespolizei See”, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.

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