BPOL-KI: Fehmarn / Lübeck: Festnahmen durch die Bundespolizei

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Kiel (ots) – Zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei innerhalb von einer Stunde vollstreckt.

Eine routinemäßig durchgeführte Personenkontrolle der Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof, endete am Montagabend, 16.01.2018 gegen 20:40 Uhr, für einen 21-jährigen Deutschen hinter Gittern. Bei der Kontrolle des Mannes stellte sich heraus, dass er per Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er war wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Zahlung einer Summe von 200,- Euro verurteilt worden, hatte jedoch nicht gezahlt. Nun eröffneten ihm die Beamten zwei Möglichkeiten – zahlen oder 20 Nächte hinter “schwedischen Gardinen”. Der junge Mann zuckte mit den Achseln, verwies auf seine leeren Taschen, hatte aber noch eine Bitte. Die Bundespolizisten mögen seine Mutter darüber informieren, dass er die kommenden 20 Tage nicht zum Essen erscheint. So geschah es, dann ging die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug in die Justizvollzugsanstalt.

Ebenfalls per Haftbefehl ausgeschrieben, war ein 46-jähriger srilankanischer Staatsangehöriger. Der Mann wurde bei der Einreisekontrolle gegen 21.20 Uhr im Fährhafen Puttgarden durch Bundespolizisten überprüft, er war wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einiger Zeit war dann die Geldstrafe in einen Vollstreckungshaftbefehl umgewandelt worden. Nun, anlässlich der Kontrolle, war “Zahltag”. Die Beamten nahmen ihn mit zur Dienststelle, forderten den Haftbefehl an und eröffneten ihm diesen. Anders als im vorherigen Fall zückte der Mann seinen Geldbeutel und beglich die knapp 900,- Euro direkt vor Ort. So konnte er der Freiheitsstrafe entgehen und seine Fahrt fortsetzen nachdem die Beamten die Löschung der Ausschreibung veranlasst hatten .

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel Pressesprecher Gerhard Stelke Telefon: 0431 98 071 119 mobil : 0171 24 72 898 E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente “Bundespolizei See”, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

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