BPOL-KI: Ergebnisse der Vollkontrolle auf der BAB 1 am 26.09.2019 in der Zeit zwischen 09.00 und 16.00 Uhr

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Ostholstein / Lensahn / Oldenburg (ots) –

 

Gemeinsame Medien-Information: 

Bundespolizeiinspektion Kiel/ Hauptzollamt Kiel/ Polizeidirektion
Lübeck 

Ostholstein – Lensahn / Oldenburg in Holstein, Autobahn 1,
Rastplatz Damlos, in Richtung Norden 

Am gestrigen Donnerstag, 26.09.2019, führte die Gemeinsame
Fahndungsgruppe Schengen Süd, bestehend aus Bundespolizei, Zoll und
Landespolizei mit Unterstützung des Zolls aus Heiligenhafen, der
Kontrollgruppe Röntgen des Zolls aus Hamburg, der Bundespolizei aus
Bad Bramstedt und Kiel, der Polizeidirektion Lübeck und des
Polizei-Autobahn- Bezirksreviers Scharbeutz eine Vollkontrolle auf
der BAB 1 in Richtung Norden durch. Insgesamt waren etwa 50
Beamte*innen an der Kontrolle beteiligt. 

Gegen 09.30 Uhr wurde der fließende Verkehr auf der BAB 1 Richtung
Norden durch die Straßenmeisterei Scharbeutz vor dem Rastplatz Damlos
durch den Aufbau einer schrittweisen Geschwindigkeitsreduzierung und
abschließend der einspurigen Lenkung des gesamten Verkehrs über den
Rastplatz geleitet. Die Kontrolle begann witterungsbedingt etwa 30
Minuten später als geplant, da die Sichtverhältnisse durch Nebel sich
erst verbessern sollten. Nach Ende der Kontrolle, gegen 16:00 Uhr
wurden die Fahrbahnen wieder freigegeben. 

Insgesamt wurden während der gut sechsstündigen Kontrolle über 350
Kraftfahrzeuge kontrolliert. 

Die überwiegende Zahl der festgestellten Verstöße lag im
Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. 

Zwei Kraftfahrer saßen zwar am Steuer eines Fahrzeuges, hatten
jedoch keine Fahrerlaubnis. Ein Kraftfahrer aus Lübeck gab
unmittelbar nach dem Halten zu, dass ihm sein Führerschein vor kurzem
abgenommen worden sei. Seinen Firmenwagen durfte er natürlich nicht
weiterfahren, er musste sich abholen lassen und die betreffende Firma
ließ den Transporter durch einen anderen Fahrer abholen. Ein
schwedischer Fahrer hatte für die Kombination Kfz und Anhänger nicht
die erforderliche Fahrerlaubnis und musste ein Abschleppunternehmen
für den Weitertransport des ca. 3 m langen Anhängers anfordern. Die
Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis erwartet ein Strafverfahren, der
Schwede zahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro.
Mit seinem Pkw durfte er anschließend selbständig weiter Richtung
Fährhafen Puttgarden fahren. 

Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten gegen Fahrer von Kleintransportern
wurden gefertigt, darunter Anzeigen wegen Überladung sowie
mangelhafter Ladungssicherheit. Technische Mängel führten bei zwei
Pkw zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis. 

Bei den durchgeführten Lkw-Kontrollen wurden u.a. Anzeigen
erstattet wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, technischen
Mängeln sowie Nichteinhaltung der maximalen Ladungshöhe. 

Es gab zahlreiche Fahndungstreffer bei den durchgeführten
Identitätsüberprüfungen. In den meisten Fällen handelte es sich um
Personen, die durch Staatsanwaltschaften oder andere Behörden zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren. An Ausländerbehörde, Zoll
sowie Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden Berichte gefertigt mit
der Bitte um Überprüfung von mehreren Personen, die augenscheinlich
entweder einer unerlaubten Beschäftigung nachgehen oder aber nicht
die erforderlichen Dokumente vorlegen konnten. 

Etwas exotisch war die Kontrolle eines Pkw, auf dessen
Armaturenbrett eine Schildkröte herumturnte. Das Tier, eine
griechische Landschildkröte, war von dem Pärchen in dem Pkw dort
platziert worden, weil es sich in der warmen Heizungsluft wohlfühle
und eine bestimmte Körpertemperatur nicht unterschreiten dürfe. Da
die kontrollierenden Beamten etwas skeptisch waren, wurde telefonisch
ein Amtsveterinär kontaktiert, der jedoch nichts an dem Besitz und
der Art und Weise des Tiertransportes zu bemängeln hatte. 

Aus Sicht der beteiligten Behörden war die Kontrolle ein Erfolg,
die Zusammenarbeit funktionierte sehr gut. Weitere Einsätze sind in
Planung. 

Für die drei beteiligten Behörden Gerhard Stelke, Bundespolizei 

 

Rückfragen bitte an: 

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressesprecher
Gerhard Stelke
Telefon: 0431 98 071 119
mobil : 0171 24 72 898
E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste 

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. 

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
“Bundespolizei See”, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen. 

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. 

Dazu gehören insbesondere:

der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
– die bahnpolizeilichen Aufgaben
– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. 

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de. 

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

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